Neuer Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung
Neuer Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz- RISK)
Ziel des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit ist ein erleichterter Zugang und Leistungen der medizinischen geriatrischen Rehabilitation für ältere Menschen sowie eine bessere Betreuung und Versorgung von Intensivpflege-Patienten.
Hierzu soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege Inhalt und Umfang der Leistungen, die Zusammenarbeit der Leistungserbringer, deren Qualifikation sowie die Voraussetzungen für die Verordnung der Leistungen einheitlich festlegen.
Gestärkt wird der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“. Dies bedeutet konkret, dass bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitationsmaßnahme, ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkassen eine Aufnahme in die geriatrische Rehabilitation erfolgt. Voraussetzung hierfür ist laut Referentenentwurf „ die vorherige vertragsärztliche Überprüfung der geriatrischen Indikation durch geeignete Abschätzungsinstrumente“. Als Regeldauer festgelegt wurden 20 Tagen bei ambulanter geriatrischer Reha, und drei Wochen bei stationärer geriatrischer Rehabilitation. Zudem soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.
Bei allen anderen vertragsärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen können die Krankenkassen die medizinische Erforderlichkeit der Rehabilitation nur auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes in Zweifel ziehen.
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