Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-Fallpauschalensystem
7. Januar 2020
Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-Fallpauschalensystem
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) zum 01.01.2019 und hierin aufgeführten Pflegebudget wird es zu wesentlichen Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung kommen.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab 2020 die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen auf Grundlage eines Konzeptes des InEK aus dem DRG-Fallpauschalensystem ausgegliedert und einer neuen Pflegepersonalkostenvergütung zugeführt werden. Nach schwierigen Verhandlungen wurden nun der Fallpauschalen-Katalog und erstmalig der Pflegeerlöskatalog für das Jahr 2020 mit den dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen vereinbart. Der aus den Änderungen resultierende Umbau des DRG-Systems verankert sich in dem dann geltenden aG-DRG-System („a“ für ausgegliederte Personalkosten).
Für eine bundeseinheitliche Definition der Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen wurden die Vereinbarungspartner GKV-Spitzenverband und die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) in Zusammenarbeit mit dem InEK beauftragt.
Die Kliniken müssen somit ab 2020 den Umfang der Pflegepersonalkosten und die Förderung jeder neuen Pflegepersonalstelle in krankenhausindividuellen Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern vereinbaren. Ausganglage für die erstmalige Ermittlung des Pflegebudgets ist die Summe der im Vorjahr für die jeweilige Klinik entstandenen pflegebudgetrelevanter Pflegepersonalkosten.
Im Pflegebudget enthalten sind alle Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, wie die Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, zukünftige von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern, Gesundheits- und Pflegeassistenz, Pflegefachhilfe, Altenpflegehilfe, Sozialassistenz, Kinderkrankenpflegehelfer und Pflegedienstleitung im Sinne einer Bereichs- und Stationsleitung. Ferner gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und Behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen zu den Pflegepersonalkosten dazu.
Nicht berücksichtigt und aus dem Pflegebudget ausgegliedert werden jedoch die Pflegepersonalkosten für Funktionspersonal im OP-Bereich, in der Anästhesie, in den diagnostischen und therapeutischen Bereichen sowie in der medizinischen Infrastruktur. Des Weiteren werden der innerbetriebliche Patiententransportdienst (gelten als Teil der medizinischen Infrastruktur), Pflegehelfer und die Pflegedienstleitung im Krankenhausdirektorium aus den Pflegepersonalkosten ausgegliedert.
Laut Aussage des InEK ist der vorgesehene Zeitplan mit einer Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen und der Einführung eines neuen Vergütungssystems für Pflegepersonalkosten zum 01.01.2020 schwierig. Die Stellungnahme des IneK finden Sie unter „weitere Informationen“.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/g_drg_2020/drg_system_1.jsp
https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung.pdf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP19/PpSG/InEK.pdf